Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren.


Gefahren werden dürfen Krafträder mit:


  • Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen 
  • a) Motorleistung bis zu 11 kW,

  • b) Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,

  • c) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h,

  • d) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm 3, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm 3 zulässig ist,

  • e) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Voraussetzung

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen

Theorieunterricht

  • 4 Theorieeinheiten  klassenspezifisch

Praxis

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.

Die praktische Fahrerschulung besteht aus mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten.


In den Sonderfahrten wird auf Landstraße und auf der Autobahn gefahren

- mindestens 1 Übungsstunde à 45 Minuten Autobahn fahren.

- 1 Übungsstunde à 45 Minuten Landstraße fahren.